Allgemeine Geschäftsbedingungen Autoservice​

 

Allgemeine Mietbedingungen – Übernahme und Geschäftsbedingungen

 

Altersbestimmungen

Das Mindestalter beträgt je nach Fahrzeugklasse 19 – 25 Jahre. Bei Fahrern unter 25 Jahren kann eine Zusatzgebühr in Höhe von € 4,80 (Fahrzeuggruppe A – E) bzw. € 9,60 (Fahrzeuggruppe F – L) pro Tag berechnet werden.

 

Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten

Für alle Anmietungen außerhalb der Öffnungszeiten, an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 06.00h – 08.00h und 18.00h – 20.00h werden € 48,00 berechnet. Für alle Anmietungen zwischen 20.00h – 06.00h € 72,00.

 

Auslandsfahrten

Sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt. Der Mieter muss bei Fahrzeugübernahme Fahrten ins Ausland bekannt geben. Sollte dies nicht geschehen, ist er bei Schäden oder Verlusten des Mietfahrzeuges oder Teilen davon, für den vollen Fahrzeugwert haftbar. Bei genehmigten Fahrten nach Osteuropa (z.B. Kroatien, Slowenien, Slowakei, Tschechien) wird ein Sicherheitszuschlag von mind. € 12,00 pro Tag in Rechnung gestellt.
Für die Einreise in Länder der GUS-Staaten (ehemalige USSR), sowie nach Albanien, Bosnien, Bulgarien, Polen, Serbien, usw. kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter.

 

Buchung / Stornierung

Die Fahrzeugbuchung und Stornierung erfolgt ausschließlich schriftlich über Fax oder Email. Als bestätigt gilt die Buchung eines Mietfahrzeuges, wenn Sie innerhalb von 3 Werkstagen eine Reservierungsbestätigung per E-mail oder Fax erhalten.Bei der Stornierung einer Fahrzeugbuchung bis 6 Tage vor Vertragsbeginn ist diese kostenlos. Ab 5 Tagen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 30,00, ab 2 Tagen EUR 60,00 berechnet. Bei Nichtabnahme oder Abholung werden 90% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

 

Einwegmieten

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter.

 

Fahrzeugpapiere / Fahrzeugschlüssel

Der Kunde ist für die übergebenen Fahrzeugpapiere verantwortlich. Bei Verlust haftet er für diese. Für eine Neuausstellung des Zulassungsscheines berechnen wir einen Betrag von € 180,00. Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels müssen alle Fahrzeugschlösser zu Kosten des Fahrzeuglenkers ausgetauscht werden.

 

Fahrzeuggruppen

Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Fahrzeugtypen, lediglich auf die reservierte Fahrzeuggruppe. Sollte diese nicht verfügbar sein, erhalten Sie eine kostenlose Aufwertung auf eine höherwertige Fahrzeugklasse.

 

Fahrzeugübernahme

Das Fahrzeug wird vom Vermieter gewaschen, gereinigt und voll getankt ausgehändigt. Im gleichem Zustand ist dieses nach Vertragsende vom Mieter zurück zugeben. Sollte dies nicht zutreffen, wird dies dem Kunden laut Tarifliste extra in Rechnung gestellt. Mängel am/ im Fahrzeug werden im Fahrzeugprotokoll festgehalten.

 

Flughafen / Bahnhofsgebühr

Bei Anmietung an Flughäfen und Bahnhöfen wird eine Servicegebühr von 15% auf die Mietraten verrechnet.

 

Führerschein

Der Fahrer muss je nach Fahrzeugklasse seit mindestens 1 ( 3 ) Jahr(en) im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins befinden.

 

Haftung des Mieters

Bei Schäden oder bei Verlust des Mietfahrzeuges, oder Teilen davon, auch bei Feuer, Glasbruch, Naturgewalten ( Hagel usw. ) oder Diebstahl, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter grundsätzlich – verschuldungsunabhängig – bis zum vollen Fahrzeugwert.

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Mieters kann durch Abschluss einer Zusatzversicherung CDW + TDW (Haftungsreduktion bei Schäden, bzw. Diebstahl) reduziert werden. Den jeweiligen Selbstbehalt pro Schadensfall entnehmen Sie der aktuellen Tarifliste. TDW gilt nur, wenn Fahrzeugpapiere und Schlüssel retourniert werden – ansonsten voller Fahrzeugwert. Keine Haftungsbeschränkungen bei nicht bewilligten Fahrten ins Ausland, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Fahrten unter Einwirkungen von Alkohol und Drogen. Der Mieter haftet in jedem Fall in voller Höhe für Beschädigungen im Inneren des Fahrzeuges bzw. für Beschädigungen durch die Ladung und für die Reifen und Felgen sowie für den Fahrzeugunterboden. Das Gepäck ist nicht versichert.

 

Kaution

Der Fahrzeugmieter sollte im Besitz einer gültigen und von unserem Unternehmen anerkannten Kreditkarte sein. Ist der Mieter nicht im Besitz einer solchen, so hat er die Möglichkeit eine Kaution (Mietpreis & Selbstbehalt & 1 Tankfüllung) in bar zu hinterlegen. Diese Fahrzeugkaution wird bei der Fahrzeugrückgabe rückerstattet, sollte es nicht zu Beschädigungen oder Verlusten am Mietobjekt gekommen sein.

 

Mietpreis

Der Mietpreis ist abhängig von dem Mietzeitraum und der Fahrstrecke. 1 Miettag = 24 Stunden. Der Tagesmietpreis gilt für 24 Stunden ab Fahrzeugübernahme, bei einer Zeitüberschreitung um mehr als 59 Minuten wird ein weiterer Tag berechnet.
Die kosten für Öl, Wartung und Haftpflichtversicherung ( zumindest in der Höhe der gesetzlich festgelegten Deckungssumme ) sind im Mietpreis enthalten.
Treibstoff- und Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

Preise

Alle Preise sind in EURO inkl. 20% Mehrwertsteuer, exkl. 1% Vertragsgebühr.

 

Rauchen

Unsere Mietwagen sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Missachtung wird eine komplette Fahrzeuginnenreinigung in Höhe von € 84,00 durchgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Sonderausstattungen

Navigationssystem, Kindersitze, Schneeketten oder Skiträger bei rechtzeitiger Reservierung. Bei der Übernahme von Sonderausstattungen, wird eine Kaution eingehoben. Bei Verlust oder Beschädigung von Sonderausstattungen wird dies in Rechnung gestellt.

 

Treibstoff – Betankungsservice

Jedes Fahrzeug wird dem Kunden voll getankt übergeben. Bei Rückstellung des Fahrzeuges mit fehlendem Treibstoff, wird eine Tankgebühr von € 12,00 zuzüglich der Kosten der fehlenden Treibstoffmenge in Rechnung gestellt.

 

Verkehrsabgabe und Mietvertragsgebühr

Es wird eine Straßennützungsgebühr von € 4,20 pro Tag, max. € 63,00 pro Anmietung eingehoben. Diese beinhaltet die österreichische Autobahnvignette.
Ab einer Höhe von € 150,00 des Gesamtrechnungsbetrages, fällt eine gesetzliche Mietvertragssteuer in Höhe von 1% auf den Bruttobetrag an.

 

Verkehrsübertretungen und Strafmandate

Für die Erledigung von Strafmandaten, Verkehrsübertretungen und Lenkererhebungen, welche von uns bearbeitet werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt.

 

Winterreifengebühr

Zwischen 15. Oktober und 15. April, wird eine Winterreifengebühr in Höhe von € 3,60 pro Tag berechnet.

 

Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis kann mit einer von der Mietwagenfirma anerkannten gültigen Kreditkarte oder in bar vor Ort bezahlt werden. Bei der Anmietung wird die Kreditkarte mit einem Deposit in Höhe der Mietrate zuzüglich des max. Selbstbehaltes blockiert.

 

Zusatzfahrer

Für jeden im Mietvertrag eingetragenen zusätzlichen Fahrer, wird eine Gebühr von € 4,80 berechnet.

 

Zustellung / Abholung

Für die Zustellung und Abholung eines Fahrzeuges innerhalb der Öffnungszeiten sowie der Stadtgrenzen wird eine Gebühr von € 18,00 berechnet. Außerhalb der Öffnungszeiten und Stadtgrenzen, wird eine Gebühr in Höhe von € 48,00 zuzüglich € 0,60 pro Kilometer berechnet.

 

Versicherungen

Diebstahlversicherung TDW

Durch Abschluss einer Diebstahlversicherung kann bei Verlust des Fahrzeuges die Haftung auf eine Selbstbeteiligung laut Tarifliste reduziert werden. Lehnt der Mieter eine Diebstahlversicherung ab, ist er für den Verlust des Mietfahrzeuges verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwertes.

Personen-Insassenversicherung PAI

Gegen eine Gebühr von € 6,00 pro Tag kann eine zusätzliche Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden.
Die Deckungssumme beträgt:

€ 30.000,00 bei Tod
€ 70.000,00 bei Invalidität
€ 30,00 max. € 900,00 pro Insasse, pro Tag Spitalsgeld , wenn der Verletzte durch einen Gurt gesichert war.

Vollkaskoversicherung CDW ( inkl. Diebstahlversicherung )

Durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung ( inkl. Diebstahlversicherung ) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges die Haftung auf eine bestimmte Selbstbeteiligung reduziert werden. Lehnt der Mieter dies ab, ist er für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwertes. Schließt der Mieter eine Vollkaskoversicherung ab, haftet er lediglich mit einem Selbstbehalt.

Stand 20.03.2009